26.01.2012
Reden
Auszug aus der Rede am 26. Januar 2012 (53. Plenarsitzung): " ...Nehmen wir doch einmal eine ganz simple Situation, was die Gefahr für das Grundwasser und den Boden angeht. Wir haben Messungen aus der Stadt Dülmen; ich nehme an, sie sind allen bekannt. Da taucht die Frage auf: Wie groß ist denn wirklich die Gefahr? Da wurde verglichen – das ist rechnerisch, mathematisch, wissenschaftlich nie angegriffen worden –: Wie groß ist denn die Gefahr aus möglicherweise undichten Hausanschlussleitungen und dem täglichen organischen Schmutzfrachteintrag aus legalen und zugelassenen Kläranlagenabläufen? Es zeigt sich, dass das Verhältnis zum organischen Schmutzfrachteintrag 1:400 ist. Das heißt: Das, was Sie, Herr Minister, zulassen, legal genehmigt, aus Kläranlagen, ist vierhundertfach höher als die denkbare Belastung durch undichte Hausanschlussleitungen. ..."
Link: 1. Redebeitrag zum Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes
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