18.10.2005, 00:00 Uhr
Anträge
Der Landtag beschließt: Die Landesregierung stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass - die hohe Zahl der unerledigten Vollstreckungsersuchen im Jugendarrestvollzug kurzfristig abgebaut wird und - langfristig unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an eine erzieherische Ausgestaltung des Jugendarrestes zu einer nachhaltigen Entspannung der seit Jahren andauernden Entwicklung beigetragen wird.
Link: Abbau des Überhangs von Vollstreckungen im Jugendarrestvollzug
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